HNSC-D-03
Funktion: Der Neigungsschalter HNSC-D-03 misst Neigungsabweichungen aus der Horizontalen um eine Achse (x-Achse). Tritt eine Abweichung an der Achse auf, die größer als der eingestellte Schaltpunkt ist, so schaltet der jeweilige Schaltausgang auf High- Pegel, die dazugehörige Anzeige- LED signalisiert den Schaltzustand. Der Schalter unterscheidet zwischen positiver Abweichung und negativer Abweichung.
Bei positiver Abweichung schaltet der Ausgang XS+, bei negativer Abweichung der Ausgang XS-.
Der Schaltausgang geht wieder auf Low- Pegel, wenn die Abweichung den Schaltpunkt unterschreitet.
Die Schalt- Hysterese zwischen Ein- und Ausschaltpunkt kann über das Drehpotentiometer P1 zwischen ca. 0,05° und 2° eingestellt werden.
Die Grenzfrequenz kann über das Drehpotentiometer P2 zwischen ca. 2 Hz und 50 Hz eingestellt werden.
Messbereich X-Achse:
Schaltpunkt X-Achse:y
Kalibriergenauigkeit des:
Nullpunktes:
Kalibriergenauigkeit des
Schaltpunkte:
Auflösung:
Hysterese:
Grenzfrequenz:
Messprinzip:
-90°…+90°
0° < φx < 45°; einstellbar
line
+/- 0,05°
line
+/- 0,05° + 1% des Schaltbereichs
0,025°
≈0,05°…2,00°, einstellbar
≈2…05 Hz, einstellbar
MEMS
Gehäusematerial:
Maße:
Aluminium
64 x 58 x 35 mm
Betriebsspannung UB:
Restwelligkeit:
Stromaufnahme, unbelasted:
Schaltausgang:
Ausgangsspannung:
Max, Ausgangsspannung:
Anschluss:
9-28 VDC
< 10 %
< 40 mA
open collector (NC)
> Vs -1,5V
500 mA je Ausgang
Rundstecker M12, 8-polig
oder: Kabel, geschirmt, 6-adrig (a. Anfrage)
EU-Richtlinien:
Angewendete Normen:
2014/30/EU EMV-Richtlinie, 2011/65/EU RoHS-Richtlinie
EN 61000-6-3:2007 + A1:2011/ AC:2012 (Störaussendung für Wohnbereich, Geschäfts- und Gewerbebereich sowie Kleinbetriebe),
EN 61000-6-2:2005 + AC:2005-09 (Störfestigkeit für Industriebereich)
MTTFd:
Gebrauchsdauer:
699 Jahre
20 Jahre
Die Angabe des MTTF- / Gebrauchsdauer-Wertes stellt keine verbindlichen Beschaffenheits- und/oder Lebensdauerzusagen dar; es handelt sich lediglich um Erfahrungswerte ohne bindenden Charakter.
Durch diese Wertangaben wird auch nicht die Verjährungsfrist von Mängelansprüchen verlängert oder sonst in irgendeiner Form beeinflusst.